Corona Lage April
Wie ihr in der aktuellen „Zwölfte(n) Bayerische(n) Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)“ nachlesen könnt, ist Sport unter freiem Himmel unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich. Konkret bedeutet dies, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100; Sport „mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person“ im freien Möglich ist. Dabei ist die Nutzung von Sportplätzen nur unter freiem Himmel zulässig, also Skatehallen sind weiterhin geschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 09. Mai 2021.