In den letzten Tagen erreichen uns verstärkt Fragen zur Corona Situation und zur Lage an Skateparks/Skateplätzen.

Leider können wir euch hierzu auch keine verbindliche Aussagen machen! Aber zumindest ein paar Hinweise geben.

In der elften Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) heißt es zum Thema Sport:
„….
Teil 3 Sport und Freizeit
§10 Sport
(1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.

(3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. 2Abs. 2 und § 18 bleiben unberührt.
…“

Das heißt Individualsport ist möglich, euer Skateboard ist ein „Individualsportgerät“, ihr macht das ja alleine und braucht dafür auch niemand anderen dazu. Soweit so gut. Problematisch wird es wo ihr skatet, ein Skatepark/Skateplatz kann von der Stadt/Gemeinde/Landratsamt entweder als Sportplatz oder Spielplatz geführt werden. Es kommt also auf diese kleine Unterscheidung an, ist der Skatepark/Skatepark ein Spielplatz solltet ihr skaten dürfen, ist es ein Sportplatz dürft ihr leider nicht. Manche Stadt/Gemeinde/Landratsamt sind auch sehr tolerant bei dieser Auslegung und kontrolliert nicht. Falls am Platz ein Verbotsschild steht solltet ihr euch daran halten, da kann man sich dann auch nicht rausreden.

Die aktuelle Regelung gilt noch bis zum 7. März 2021, dann wird man weitersehen müssen.

Wir halten euch auf dem Laufenden.