Offizielle Eröffnung Skatepark Dillingen
Es hat etwas länger gedauert als erwartet, aber jetzt ist es offiziell, der Skatepark in Dillingen wird am Freitag, den 15.09.2023 um 16 Uhr vom Oberbürgermeister eröffnet.
Es hat etwas länger gedauert als erwartet, aber jetzt ist es offiziell, der Skatepark in Dillingen wird am Freitag, den 15.09.2023 um 16 Uhr vom Oberbürgermeister eröffnet.
Es hat leider weder mit Ostern noch mit Pfingsten geklappt, aber es tut sich was am Skatepark in Dillingen. Die Obstacles stehen in ihren Positionen, die Fahrfläche wird vermutlich in den nächsten Tagen/Wochen gegossen werden. Wir bleiben gespannt, wann der Park eröffnen kann.
Es gibt gute Nachrichten aus Dillingen, der Skatepark soll voraussichtlich an Pfingsten fertig gestellt sein. Wir freuen uns und sind gespannt 🙂
Die Corona-Situation hat sich durch die sinkenden Infektionszahlen wesentlich entspannt. Abhängig von der Personenanzahl und der aktuellen 7-Tage-Inzidenz sind die meisten sportlichen Aktivitäten im Außenbereich wieder möglich. Genaueres steht in der aktuellen dreizehnte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 unter § 12 Sport. Siehe Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/
Wie ihr in der aktuellen „Zwölfte(n) Bayerische(n) Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)“ nachlesen könnt, ist Sport unter freiem Himmel unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich. Konkret bedeutet dies, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100; Sport „mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person“ im freien Möglich ist. Dabei ist die Nutzung von Sportplätzen nur unter freiem Himmel zulässig, also Skatehallen sind weiterhin geschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 09. Mai 2021.
In den letzten Tagen erreichen uns verstärkt Fragen zur Corona Situation und zur Lage an Skateparks/Skateplätzen. Leider können wir euch hierzu auch keine verbindliche Aussagen machen! Aber zumindest ein paar Hinweise geben. In der elften Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) heißt es zum Thema Sport: „…. Teil 3 Sport und Freizeit §10 Sport (1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt. 2Die
Die letzten Entwicklungen zum Skateplatz Dillingen findet ihr unter dem Reiter Projekte Skatepark „Dillingen“ bzw. hier.