Die Corona-Situation hat sich durch die sinkenden Infektionszahlen wesentlich entspannt. Abhängig von der Personenanzahl und der aktuellen 7-Tage-Inzidenz sind die meisten sportlichen Aktivitäten im Außenbereich wieder möglich. Genaueres steht in der aktuellen dreizehnte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 unter § 12
Sport. Siehe Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/